Rücksicht in engen Straßen – Beispiel Hermann-Wöhlke-Weg
Ein Leser schilderte uns eine typische Situation:
Im Hermann-Wöhlke-Weg ist die Fahrbahn so schmal, dass meist nur ein Fahrzeug gleichzeitig passieren kann. Wenn sich dort zwei Fahrzeuge begegnen, ist oft unklar, wer ausweichen oder warten soll.
Was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)?
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 6 StVO – Vorbeifahren an Hindernissen und Engstellen.Dort heißt es sinngemäß:
Wer an einer Fahrbahnverengung oder einem Hindernis links vorbeifahren will, muss den Gegenverkehr durchfahren lassen, sofern keine Beschilderung etwas anderes anordnet.
Das bedeutet:
Wer zum Vorbeifahren auf die Gegenfahrbahn ausscheren müsste, hat keinen Vorrang.
Der Gegenverkehr darf die Engstelle zuerst passieren.
Gibt es keine Verkehrszeichen („Vorrang vor dem Gegenverkehr“ oder „Gegenverkehr hat Vorrang“), gilt diese Grundregel immer.
Im Hermann-Wöhlke-Weg gibt es nach aktuellem Stand keine Vorrangschilder. Damit greifen zusätzlich die Grundsätze des § 1 StVO:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Das heißt im Alltag:
Wer besser einsehen kann, ob die Engstelle frei ist, wartet gegebenenfalls.
Wer eine Ausweichbucht auf seiner Seite hat, soll sie nutzen. Wer bereits in der Engstelle ist, darf diese in der Regel auch zu Ende durchfahren.
Freundliches Handzeichen und ein kurzer Stopp entschärfen viele Situationen.
Fazit:
Es gibt im Hermann-Wöhlke-Weg keinen generellen Vorrang für eine Richtung – auch nicht für Fahrzeuge aus Richtung Mühlenweg.
Die Straße darf nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme befahren werden.
Ein Moment Geduld sorgt für Sicherheit, weniger Stress und ein besseres Miteinander im Ort.
Die SPD Börnsen bedankt sich für den Leserhinweis und ruft alle Verkehrsteilnehmenden zu mehr Rücksicht in unseren schmalen Straßen auf.
Jessica Ullrich